Sie sind Bauherr oder Hausbesitzer und möchten die Herstellung neuer Versorgungsleitungen oder die Veränderung bestehender Leitungen für Ihr Bauvorhaben beantragen?

Sie sind eingetragener Installateur und benötigen für Arbeiten in unserem Netz die erforderlichen Formulare?

In unserem Downloadcenter stellen wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen sowie weitere hilfreiche Informationen rund ums Thema Netzanschluss für die Sparten Fernwärme, Erdgas, Strom, Trinkwasser und Abwasserentsorgung zur Verfügung.

Für jede Erzeugungseinheit, auch Speicher, sind die Unterlagen und Nachweise separat beizubringen.

Schritt 1 - Folgende Unterlagen zur Netzverträglichkeitsprüfung benötigt:

Damit die Netzverträglichkeitsprüfung und die damit verbundene Ermittlung des technischen und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes gemäß EEG durchgeführt werden kann, sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen dem Netzbetreiber zu übergeben.

  • Formular Kostenübernahme
  • maßstabgerechter Lageplan, aus dem die Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen.

- Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4105:2018-11:

Schritt 2 - Folgende anschlussrelevante Projektunterlagen werden benötigt:

  • Übersichtsschaltplan als einpolige Darstellung
  • VBEW Messkonzept
  • technisches Datenblatt zu den geplanten Wechselrichtern
  • technisches Datenblatt zu den geplanten Generatoren
  • Handelsregisterauszug bei Kaufmann-(kaufmännisch) bzw. Kapitalgesellschaften, bei GbR Name und Anschrift der Gesellschafter (Nachweis zu Gesellschaftern)
  • bei Anlagen > 25kW -Preisblatt Rundsteuerempfänger
  • Erklärung USt. & Bankverbindung
  • (nur bei PV-Anlagen) technisches Datenblatt der Solarmodule
  • (nur bei PV-Anlagen) genaue Zuordnung der Solarmodule und Wechselrichter für jedes einzelne Gebäude (Modulbelegungsplan mit Zuordnung der Grundstücke)

- Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4105:2018-11:

Schritt 3 - Notwendige Unterlagen zur Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

  • Übermittlung der Zählerstände (bei moderner Messeinrichtung: Register 1.8.0 Bezug und 2.8.0 Lieferung)

- Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4105:2018-11:

Schritt 4 - Notwendige Schritte spätestens nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

  • Meldung der Anlage im Marktstammdatenregister. Speicher müssen separat gemeldet werden. Dies muss spätestens 4 Wochen nach Inbetriebsetzung geschehen.
  • Die Betreiber von KWK-Anlagen haben beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung des BAFA ist der EnTro vorzulegen.

 


 

Es sind die Formulare des Netzbetreibers bzw. die Unterlagen der VDE zu nutzen.

Schritt 1 - Anschlussanmeldung/Grobplanung

In der initialen Planungsphase bestimmt der Netzbetreiber in enger Abstimmung mit dem Anschlussnehmer und auf Basis der vorhandenen Informationen den exakten Netzanschlusspunkt. Für kostenpflichtige Netzanschlüsse wird Ihnen im Anschluss ein maßgeschneidertes Angebot unterbreitet.

Um den Prozess der Grobplanung bestmöglich zu unterstützen, bitten wir Sie, die nachfolgenden Unterlagen einzureichen:

- Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4110:2018-11:

Schritt 2 - Feinplanung

Nach erfolgter Bestätigung des in der Grobplanung festgelegten Netzanschlusspunkts durch den Anschlussnehmer präzisiert dieser nun seine Anschlussanfrage für die exakte Abstimmung auf den zuvor vereinbarten Netzanschlusspunkt:

Die akkreditierte Zertifizierungsstelle, die vom Anschlussnehmer beauftragt wurde, erstellt auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und den Rückmeldungen des Netzbetreibers das erforderliche »Anlagenzertifikat A« gemäß VDE-AR-N 4110 für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 950 kW oder alternativ das »Anlagenzertifikat B« für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 950 kW. Das Anlagenzertifikat ist vom Anschlussnehmer spätestens 8 Wochen vor Baubeginn beim Netzbetreiber einzureichen, um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen.

Schritt 3 - Bauvorbereitung und Bau

Bitte verwenden Sie während der Bauvorbereitungsphase das folgende Formblatt als Deckblatt und reichen Sie die darin aufgeführten Unterlagen spätestens 10 Wochen vor dem geplanten Baubeginn ein.

  • E.4 Errichtungsplanung (einschließlich der dort aufgeführten beizufügenden Unterlagen; beachten Sie bitte auch unsere veröffentlichten Technischen Anschlussbedingungen)
  • Eine Zusammenstellung der Kontaktpersonen im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme.

Nach Überprüfung der Unterlagen durch den Netzbetreiber erhält der Antragsteller eine Ausfertigung, die mit Anmerkungen und Ergänzungen des Netzbetreibers versehen ist. Sollte der Baubeginn vor der Rückgabe der Unterlagen durch den Netzbetreiber erfolgen, liegt das Risiko für eventuell entstehende zusätzliche Aufwendungen beim Anschlussnehmer.

Sofern der grundzuständige Messstellenbetreiber beauftragt wurde, bitten wir Sie im Vorfeld den Antrag S3 zur Neusetzung oder Änderung eines Stromnetzanschlusses bzw. einer Messeinrichtung einzureichen.

Schritt 4 - Vorbereitung der Inbetriebsetzung der Übergabestation

Um die Inbetriebsetzung der Übergabestation zu planen, bitten wir Sie, einen Termin für die technische Abnahme der Station mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen zu vereinbaren.

Im Vorfeld der geplanten technischen Inbetriebnahme (ca. 2 Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin):

  • Der Anschlussnehmer übermittelt dem Netzbetreiber gegebenenfalls aktualisierte Projektunterlagen.
  • Der Anschlussnehmer erbringt einen Nachweis über die Erfüllung eventuell vom Netzbetreiber gestellter Auflagen.
  • Falls der Anschlussnehmer einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt und/oder kundeneigene Wandler verbaut werden:
    • Übergabe der Bauartzulassung/Konformitätsbescheinigungen für die Strom- und Spannungswandler an den Netzbetreiber
    • Bestätigung des dritten Messstellenbetreibers an den Netzbetreiber, dass dieser die Abrechnungsmessung zum Inbetriebsetzungszeitpunkt betriebsbereit errichtet hat.
  • Abschluss und Austausch des unterzeichneten Netzanschlussvertrags zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber.
  • Abschluss und Überreichung des unterzeichneten Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrags zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber.
  • Die Entnahmestelle wird durch den beauftragten Stromlieferanten beim Netzbetreiber angemeldet.
  • Der beauftragte Messstellenbetreiber führt die Vorinbetriebsetzung der Abrechnungsmessung durch und bestätigt die Fertigstellung beim Netzbetreiber.
  • Überprüfung der Funktionalität der möglicherweise vorhandenen fernwirktechnischen Anbindung (Bittest) der Übergabestation oder Erzeugungsanlage.
  • Bitte senden Sie die von Ihnen und Ihrem Direktvermarkter unterschriebene Erklärung zur Fernsteuerbarkeit per Mail an Mail@Technik für Zähler- und Gerätewechsel.

Nach Abschluss der zuvor genannten Schritte erfolgt die technische Abnahme der Übergabestation in Anwesenheit des Netzbetreibers. Der Anlagenerrichter dokumentiert die technische Inbetriebnahme im E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen.

Nach einer erfolgreichen technischen Abnahme erfolgt die Abstimmung des verbindlichen Inbetriebsetzungstermins, der auch dem beauftragten Messstellenbetreiber mitgeteilt wird. Gleichzeitig wird dem Netzbetreiber der E.5 Inbetriebsetzungsauftrag übergeben.

Um uns optimal auf die bevorstehende Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage vorzubereiten, bitten wir Sie um die Bereitstellung folgender Informationen bezüglich der Bilanzkreiszuordnung, der Veräußerungsform und des Redispatch 2.0:

  • Ihre Erzeugungsanlage mit einer Leistung von mehr als 100 kW(p) unterliegt gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) der Veräußerungsform »Direktvermarktung«. Wir bitten Sie, Ihren Direktvermarkter/Bilanzkreis frühzeitig auszuwählen (mindestens 3 Wochen vor der Inbetriebnahme) und uns diese Auswahl gemäß dem BNetzA-Vordruck mitzuteilen. 
  • Ihre Erzeugungsanlage > 100 kW(p) nimmt am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns daher vor der Inbetriebnahme bitte die
    • Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die
    • Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.
  • Anschließend übermitteln wir Ihnen die erforderlichen SR-ID und TR-ID, die Sie bitte an Ihren Einsatzverantwortlichen weiterleiten (dies kann Ihr ausgewählter Direktvermarkter sein).

Schritt 5 - Inbetriebnahme des Netzanschlusses/Inbetriebsetzung der Übergabestation

Die Inbetriebnahme des Netzanschlusses erfolgt in Anwesenheit des Netzbetreibers. Hierbei schaltet der Netzbetreiber die Spannung bis zur Übergabestelle ein. Eine Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses ist ein vollständig ausgefülltes Inbetriebsetzungsprotokoll E.7, das dem Netzbetreiber vorab vorliegen muss. Die Durchschaltung der Spannung in die Kundenanlage erfolgt anschließend durch den Anlagenverantwortlichen.

Im Inbetriebsetzungsprotokoll vermerkt der Netzbetreiber die Genehmigung für die erstmalige Zuschaltung der Erzeugungsanlage. Basierend auf dem eingereichten Anlagenzertifikat wird der Erzeugungsanlage eine vorübergehende Betriebserlaubnis erteilt.

Schritt 6 - Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheiten, des EZA-Reglers und ggf. weiterer Komponenten

Während der Phase der vorübergehenden Betriebserlaubnis erfolgt die Inbetriebsetzung der einzelnen Erzeugungseinheiten. Hierzu erstellt der Anlagenbetreiber für jede Erzeugungseinheit das Inbetriebsetzungsprotokoll E.10 (bei vielen gleichartigen Einheiten ist auch ein Sammelprotokoll möglich). Mit der Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit muss auch das Netzsicherheitsmanagement umgesetzt und funktionsfähig sein.

Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

Nachdem alle einzelnen Erzeugungseinheiten in Betrieb genommen wurden, erfolgt die Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage. Zu diesem Zeitpunkt werden beispielsweise Prüfprotokolle zur Funktionsfähigkeit der Blindleistungsregelung erstellt sowie der erfolgreiche Austausch des Prozessdatenumfangs dokumentiert. Diese Protokolle werden im Rahmen der anschließenden Inbetriebsetzungserklärung dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt.

Inbetriebsetzungserklärung

Basierend auf den erstellten Inbetriebsetzungsprotokollen der einzelnen Erzeugungseinheiten erfolgen abschließende Prüfungen unter Verwendung des Formulars E.11. Dabei wird eine umfassende Dokumentation der errichteten Erzeugungsanlage erstellt.

Konformitätserklärung

Die beauftragte akkreditierte Zertifizierungsstelle bestätigt auf Grundlage des Anlagenzertifikats und der Inbetriebsetzungserklärung die Konformität der errichteten Erzeugungsanlage mit den Anforderungen der VDE-AR-N 4110. Die Einreichung der Konformitätserklärung erfolgt 6 Monate nach der Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage, jedoch spätestens 12 Monate nach der Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit. Es besteht die Möglichkeit einer bauabschnittsweisen Übergabe von Anlagenzertifikaten und Konformitätserklärungen.

Die Übergabe der Konformitätserklärung markiert den Abschluss des Nachweisprozesses für die Errichtung der betriebsbereiten Erzeugungsanlage, und der Überwachungsprozess durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle endet. Der Netzbetreiber erteilt die abschließende Betriebserlaubnis, und die Erzeugungsanlage geht in den Regelbetrieb über.

 

 


 


 

Aufhebung der 70 % Regelung bei PV-Anlagen bis 7kWp

Für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ist im Rahmen der EEG-Novelle 2023 die 70 %-Regel abgeschafft worden. 

Ab dem 01. Januar 2023 wird die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp wegfallen.


Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage

 

 

 


 

Bitte berücksichtigen Sie beim Einreichen Ihrer Formulare, dass wir aktuell eine Bearbeitungszeit von mindestens 10 Werktagen benötigen. Netzberechnungen für Erzeugungsanlagen oder andere anmelde- bzw. genehmigungspflichtige Geräte können je nach Komplexität der Netzberechnung gegebenenfalls länger dauern. Für die Herstellung von Netzanschlüssen ist mit einer Vorlaufzeit von ca. acht Wochen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies bitte in Ihre Planung mit ein und sorgen Sie für eine rechtzeitige Einreichung der Unterlagen.

Möchten Sie uns die Unterlagen per E-Mail zukommen lassen? Hier finden Sie für alle technischen Belange die passenden Ansprechpartner bzw. die entsprechenden E-Mail-Adressen. 

Sollten Sie als Installateur in unserem Netzgebiet tätig sein, beachten Sie bitte auch folgende Punkte:

  • Bitte reichen Sie uns mit den Anmeldungen immer auch eine Kopie Ihres gültigen Installateurausweises und ggf. der aktuellen TRGI-Schulung (Gas) mit ein.
  • Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare von uns bearbeitet. Bitte vergessen Sie nicht, auch die zusätzlich auf den Anmeldungen aufgeführten Unterlagen mit einzureichen.
  • Auf den Anmeldungen »Gas« muss neben Ihnen als Installateur auch der jeweils zuständige Bezirksschornsteinfeger unterschreiben.
  • Eine Zählersetzung veranlassen Sie mit Einreichung der jeweiligen Fertigmeldung.
  • Im Netzgebiet der SWTro/EnTro ist eine Zählersteckklemme Pflicht.

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