Die Installateure müssen den Nachweis einer Zulassung / Eintragung mit Ausweisnummer eines Netzbetreibers beibringen.

Eine aktuelle Liste finden Sie z.B. unter https://www.netze-bw.de/installateursuche

Sie möchten einen neuen oder einen weiteren Netzanschluss Strom für Ihr Gebäude oder Grundstück? Sie möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen oder welche Unterlagen eingereicht werden müssen? 

Hier stellen wir Ihnen Informationen und Formulare zur Verfügung sowie den Netzanschlussvertrag. 

Der Netzanschlussvertrag regelt den Anschluss der elektrischen Anlage an das Niederspannungsnetz bzw. an das Mittelspannungsnetz und dessen weiteren Betrieb nach Maßgabe der Niederspannungs- bzw. Mittelspannungsanschlussverordnung, den Ergänzenden Bedingungen sowie den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Die Netznutzung sowie die Belieferung mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher Regelungen. Das Recht zur Nutzung des Anschlusses und zur Entnahme von elektrischen Energien ist gesetzlich gesondert geregelt. 
 
Sie überlegen eine Erzeugungsanlage oder ein anderes anmeldepflichtige Gerät an unser Netz anzuschließen? 

Hier stellen wir Ihnen Informationen und Formulare zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus beraten wir Sie natürlich auch gern persönlich. 

Netzanschluss (Strom, Erdgas, Wärme, Wasser), Gebäudemanagement, Anschluss Eigenerzeugungsanlagen (EEG, KWKG)

Lisa Di Marco  (Abteilung T-AV)
Telefon 0 74 25/ 94 02 - 47

E-Mail

Simone Hund  (Abteilung T-AV)
Telefon 0 74 25/ 94 02 - 48

E-Mail

Fax 0 74 25/ 94 02 -49

 

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