Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt unter anderem die Abnahme und Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplungsstrom (KWK-Strom) aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen sowie Zuschläge für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und -speichern, sofern die KWK-Anlagen, die Wärme-/Kältenetze und die Wärme-/Kältespeicher im Geltungsbereich dieses Gesetzes gelegen sind (§ 2 Anwendungsbereich KWK-G). 

Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Erfolgt eine Umwandlung von Nutzwärme aus KWK in Nutzkälte durch thermisch angetriebene Kältemaschinen, dann handelt es sich um Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK). 

KWK-Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Feuerungsanlagen mit Dampfturbinen-Anlagen (Gegendruckanlagen, Entnahme- und Anzapfkondensationsanlagen) oder Dampfmotoren, Gasturbinen-Anlagen (mit Abhitzekessel oder mit Abhitzekessel und Dampfturbinen-Anlage), Verbrennungsmotoren-Anlagen, Stirling-Motoren, ORC (Organic Rankine Cycle)-Anlagen sowie Brennstoffzellen-Anlagen, in denen Strom und Nutzwärme erzeugt werden. Bei KWKK-Anlagen werden die KWK-Anlagen durch eine thermisch angetriebene Kältemaschine ergänzt (§ 3 Begriffsbestimmung KWK-G). 

Der KWK-Strom aus diesen Anlagen wird in das Netz der Energieversorgung Trossingen GmbH (EnTro) eingespeist, die gesetzlich verankert, zur vorrangigen Abnahme dieses Stroms aus hocheffizienten KWK-Anlagen verpflichtet ist.
Sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt und wurde die Anlage ordnungsgemäß vom Anlageneigentümer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet, erhalten die Betreiber auf Grundlage des KWK-Gesetzes eine Vergütung bzw. einen Zuschlag. Die Abrechnung erfolgt über die EnTro. 

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen, sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
 

Die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung und Inbetriebsetzung einer Anlage nach dem EEG oder KWKG finden Sie in unserem Downloadcenter.

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